Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 13.01.2006

Rechtsprechung
   OLG München, 23.02.2006 - 2 Ws 22/06   

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https://dejure.org/2006,2843
OLG München, 23.02.2006 - 2 Ws 22/06 (https://dejure.org/2006,2843)
OLG München, Entscheidung vom 23.02.2006 - 2 Ws 22/06 (https://dejure.org/2006,2843)
OLG München, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 2 Ws 22/06 (https://dejure.org/2006,2843)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Restwerklohn (einbehaltener) zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen - Einzahlung auf Sperrkonto

  • Judicialis

    BGB §§ 232 ff; ; StGB § 266 Abs. 1 Alt. 2; ; VOB/B § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untreue des Auftraggebers gegenüber Werkunternehmer durch Nichteinzahlung des Sicherheitseinbehalts auf Sperrkonto

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitseinbehalt ist Fremdgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung der Verpflichtung zur Einzahlung eines zur Absicherung eventueller Gewährleistungsansprüche einbehaltenen Restwerklohnes auf ein Sperrkonto als qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Strafgesetzbuch (StGB); Voruassetzungen für die ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Untreue wegen Nichteinzahlung des einbehaltenen Restwerklohns

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Eigenverwendung von Sicherheitseinbehalten kann strafrechtliche Untreue darstellen!

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eigenverwendung eines Sicherungseinbehalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherheitseinbehalt ist Fremdgeld! Eigenverwendung ist strafbare Untreue! (IBR 2006, 394)

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2278
  • NStZ 2006, 632
  • NZBau 2006, 313
  • BauR 2007, 130
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 2 Ws 22/06
    Denn diese Klausel war wegen Verstoßes gegen § 307 BGB n.F. (zuvor § 9 AGBG) eindeutig unwirksam, weil hierdurch dem Auftragnehmer unzulässiger Weise das Insolvenzrisiko des Auftraggebers aufgebürdet wird (vgl. Joussen a.a.O., Rn. 163 zu § 17 Nr. 6 VOB/B unter Berufung auf BGHZ 136, 27, 30 ff.).
  • OLG Dresden, 13.08.1998 - 7 U 824/98

    Wirksamkeit der Einrichtung eines Sperrkontos nach VOB/B

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 2 Ws 22/06
    Dieser Fremdgeldcharakter ergibt sich eindeutig daraus, dass nach der genannten Regelung der Auftraggeber den jeweiligen Betrag auch ohne gesonderte Aufforderung (OLG Dresden, IBR 1999, 580) binnen 18 Werktagen auf ein vereinbartes Sperrkonto einzuzahlen hat.
  • LG Bonn, 31.03.2004 - 5 S 6/04

    Vorliegen einer Vermögensbetreuungspflicht i.S.d. § 266 Abs. 1 , 2. Alt.

    Auszug aus OLG München, 23.02.2006 - 2 Ws 22/06
    Aufgrund dieses ausschließlichen Schutzcharakters gegenüber dem Unternehmer stellt nach Auffassung des Senats entgegen der von der Staatsanwaltschaft herangezogenen Entscheidung des LG Bonn vom 31.3.2004 - 5 S 6/04 - (vgl. BauR 2004, 1471) bereits die Verpflichtung des Auftraggebers, den Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, eine vertragliche Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 Satz 2, 2. Alternative StGB dar.
  • BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09

    Schutzgesetzverletzung durch strafbare Untreue: Unterlassene Einzahlung eines

    aa) Das Berufungsgericht stützt sich für seine Auffassung auf einen Beschluss des OLG München (NJW 2006, 2278).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 3 U 138/09

    Schutzgesetzverletzung durch Untreue: Haftung des Geschäftsführers einer

    Für die Annahme einer qualifizierten Vermögensbetreuungspflicht im Sinn des § 266 StGB in diesen Fällen hat sich der 2. Strafsenat des OLG München (OLG München NJW 2006, 2278 f) sowie der 4. Zivilsenat des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG Jena BauR 2009, 1339) ausgesprochen.

    Dabei kann es dahinstehen, ob der der Klägerin vom Landgericht Ellwangen durch Versäumnisurteil vom 01.09.2008 zugesprochene Anspruch dogmatisch als gestundeter Werklohn (so KG Berlin BauR 1971, 265 und offenbar auch OLG München, NJW 2006, 2278, 2279) oder als selbständiger Anspruch auf Rückzahlung eines rechtlich unabhängig vom Werkvertrag vereinbarten Sicherungsbetrages (so Hildebrandt ZfIR 2003, 221, 224, der beim Sicherheitseinbehalt einen teilweisen Erlass des Werklohns unter gleichzeitiger Zuordnung des einbehaltenen Betrages zu einem neuen (Sicherungs-) Vertragsverhältnis sieht) zu qualifizieren ist.

  • OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 7 U 272/07

    Haftung des Zwangsverwalters gegenüber dem Bauunternehmer: Nichteinzahlung des

    Ob, wie das Landgericht im Anschluss an die Ansicht des Oberlandesgerichts München (NJW 2006, 2278) meint, die Pflicht, den Sicherungseinbehalt auf ein Sperrkonto einzuzahlen, als besondere, typischerweise fremdnützige Vermögensbetreuungspflicht im Sinne von § 266 StGB anzusehen ist, erscheint zweifelhaft.
  • OLG Köln, 27.07.2009 - 11 U 86/09

    Schadensersatzpflicht des Werkunternehmers wegen unterbliebener Einzahlung des

    Dieser wird nach herrschender und richtiger Ansicht durch die bloße Nichteinzahlung des Sicherheitseinbehaltes auf ein Sperrkonto jedoch nicht erfüllt (OLG Frankfurt NJW-RR 2009, 571 mit zust. Anm. Handschumacher, jurisPR-PrivBauR 3/2009 Anm. 4; LG Bonn BauR 2004, 1471; Greeve/Müller NZBau 2000, 239; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 10. Teil Rdn. 122 Fn. 143; a.A. OLG München NJW 2006, 2278; Joussen in: Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl, § 17 Nr. 6 VOB/B Rdn. 25).
  • LG Wuppertal, 22.04.2008 - 11 O 2/08

    Vorliegen eines deklaratorischen Anerkenntnis einer Werklohnforderung;

    Die Verpflichtung zur Separierung vom eigenen Vermögen des Auftraggebers stellt sogar eine qualifizierte Vermögensbetreuungspflicht dar (vgl. OLG München, IBR 2006, 394).
  • LG Duisburg, 19.03.2013 - 6 O 295/08

    Vergütungsforderung aus Werkvertrag über Bauleistungen als Insolvenzforderung;

    In der Nichteinzahlung eines Sicherheitseinbehalts liegt mangels Vermögensbetreuungspflicht für den Auftragnehmer kein Verstoß gegen § 266 StGB (BGH, NJW 2010, 2948 ff; anders noch OLG München BauR 2007, 130).
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   OLG Köln, 13.01.2006 - 2 Ws 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8300
OLG Köln, 13.01.2006 - 2 Ws 22/06 (https://dejure.org/2006,8300)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.01.2006 - 2 Ws 22/06 (https://dejure.org/2006,8300)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 2 Ws 22/06 (https://dejure.org/2006,8300)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beschwerde gegen Terminierung der Hauptverhandlung; Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers wegen Verhinderung des Wahlpflichtverteidigers

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StPO § 304; StPO 140
    Beschwerde gegen Terminierung der Hauptverhandlung; Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers wegen Verhinderung des Wahlpflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit von Terminierung mit Rücksicht auf die Terminslage der Verteidigung; Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei absehbar umfangreichen Verfahren; Umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als einem Hauptverhandlungstermin pro Woche; Pflichtverteidigung als ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2006, 463
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 2 Ws 22/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 29.12.20005 (2 BvR 2057/05, Rdnr. 64) darauf hingewiesen, dass bei absehbar umfangreichen Verfahren "das Beschleunigungsgebot in Haftsachen stets eine vorausschauende, auch größere Zeiträume umgreifende Hauptverhandlungsplanung mit mehr als nur einem durchschnittlichen Hauptverhandlungstermin pro Woche" fordert.
  • OLG Köln, 29.12.2005 - 40 HEs 37/05

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen bei Berücksichtigung der Terminslage einzelner

    Auszug aus OLG Köln, 13.01.2006 - 2 Ws 22/06
    Insoweit wird auf den in vorliegender Sache ergangenen Senatsbeschluss vom 29.12.2005 - 40 HEs 37-41/05 - 216 - 220 - im Haftfortdauerprüfungsverfahren gemäß § 121, 122 StPO Bezug genommen." .
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